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Eine Domain kann bei einem anderen Registrar verwaltet werden, während Website oder E-Mail weiter bei EDIS betrieben werden. Stimmen Sie den Ablauf vor dem Transfer mit uns ab. Ein weiterlaufender Hostingvertrag allein stellt nicht sicher, dass alle technischen Zuordnungen unverändert bleiben. Teilen Sie uns mit, welche Domains und Subdomains umziehen und welche Dienste bei EDIS bleiben sollen. Dazu gehören Website, Postfächer, Weiterleitungen und Zertifikate. Nennen Sie auch den geplanten Wechseltermin und den künftigen DNS-Anbieter. Vor dem Wechsel prüfen wir mit Ihnen:
  • Sind alle benötigten DNS-Einträge am künftigen DNS-System vorhanden?
  • Bleibt die Domain dem richtigen Webhost zugeordnet, oder muss sie nach dem Transfer wieder eingebunden werden?
  • Stimmen MX-Einträge und lokaler Mailtransport mit dem geplanten E-Mail-Betrieb überein?
  • Bleiben Website, www-Variante und andere genutzte Subdomains über HTTPS erreichbar?
Testen Sie nach dem Wechsel Website, Versand und Empfang sowie benötigte Weiterleitungen. Beenden Sie alte Leistungen erst, wenn feststeht, welche davon nicht mehr gebraucht werden. Ein Transfercode und ein laufender Transferauftrag sind noch keine Bestätigung des abgeschlossenen Umzugs.

Welche DNS-Daten braucht der neue Anbieter?

Halten Sie vor dem Transfer fest, welche Dienste über die Domain laufen: Website, E-Mail, Subdomains und weitere Anwendungen. Die vorhandenen DNS-Einträge helfen dem neuen Anbieter dabei, diese Abhängigkeiten zu erkennen. Auch Standardeinträge können für eine vollständige Übergabe wichtig sein. Übernehmen Sie alte Serveradressen nicht ungeprüft. Der neue Anbieter muss festlegen, welche Zieladressen und Mailserver künftig gelten. Stimmen Sie Domaintransfer, DNS-Umstellung, Mailmigration und eine gegebenenfalls gewünschte Hostingkündigung getrennt ab. Prüfen Sie nach der Umstellung Website, HTTPS, ein- und ausgehende E-Mails sowie die benötigten Subdomains.

Auth-Code und Berechtigung vor dem Transfer prüfen

Ein Auth-Code ist ein vertraulicher Freigabewert. Klären Sie den berechtigten Domaininhaber beziehungsweise dessen Vertretung und den vorgesehenen sicheren Zustellweg. Eine öffentliche WHOIS-Auskunft oder eine Anfrage einer Agentur ersetzt keine Berechtigungsprüfung. Der Transfercode wird auch Auth-Code oder EPP-Code genannt. Er gehört zum Wechsel der Domain zu einem anderen Registrar. Er ist kein Einmalcode aus einer Authenticator-App und kein Code für die Zwei-Faktor-Anmeldung. Schreiben Sie bei einer Anfrage dazu, welche Domain umziehen soll, damit der richtige Vorgang zugeordnet wird. Wie lange ein Code verwendbar bleibt, hängt von der Domainendung und dem aktuellen Registrar- beziehungsweise Registrystatus ab. Lassen Sie die Gültigkeit für Ihren konkreten Transfer bestätigen, statt einen älteren Code oder eine pauschale Aussage unbegrenzt zu übernehmen. Übernehmen Sie einen Auth-Code exakt. Auch ein Punkt am Ende kann zum Code gehören. Entfernen oder ergänzen Sie daher keine Zeichen auf Verdacht. Wird ein Code abgewiesen, lassen Sie den vollständigen Wert über den vorgesehenen vertraulichen Weg von der berechtigten Stelle bestätigen. Senden Sie den Code nicht unnötig in weiteren Nachrichten oder an zusätzliche Empfänger.

Die Domain ist bereits in einem Transfer

Wenn bereits ein Transfer läuft, klären Sie zuerst, zu welchem Registrar er führt und ob er dem gewünschten Auftrag entspricht. Nennen Sie die Domain, den bisherigen und den gewünschten Anbieter sowie den vorhandenen Auftragsstatus. Eine zweite Bestellung sollte nicht ungeprüft denselben Vorgang erneut starten. Lassen Sie den zuständigen Anbieter prüfen, ob der laufende Transfer fortgesetzt, geklärt oder nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe abgebrochen werden soll. Der passende Ablauf hängt von Domainendung und Registrar ab. Bei mehreren Domains benötigen Sie für jede einen eigenen Status; „gestartet“ und „abgeschlossen“ sind unterschiedliche Ergebnisse.

Transferdauer und tatsächlichen Abschluss unterscheiden

Fragen Sie nach dem tatsächlichen Start des Registrarauftrags, dem aktuellen Status und dem noch offenen Schritt. Der Eingang Ihrer Nachricht oder des Auth-Codes ist noch nicht der technische Transferstart. Ein angekündigter Termin bleibt eine Prognose, bis der Abschluss bestätigt ist. Die ICANN-Transferregel nennt für die automatische Zustimmung bei ausbleibender Antwort des bisherigen Registrars fünf Kalendertage ab dessen Benachrichtigung durch die Registry. Das ist keine pauschale Zusage von fünf Werktagen ab Bestellung. Für Ihren Fall sind die geltenden Regeln, mögliche Sperren und eine gegebenenfalls frühere Freigabe zu prüfen. Prüfen Sie Website, DNS und E-Mail nach der Umstellung gesondert. Technische Quelle: https://www.icann.org/en/contracted-parties/accredited-registrars/resources/domain-name-transfers/policy