Vor der Kündigung: Leistungen und Daten sichern
Prüfen Sie vor einer Hostingkündigung, welche Dienste auf dem Webhost laufen. Ein Paket kann mehrere Domains, Websites und Postfächer enthalten. Das gilt besonders, wenn eine Agentur Leistungen für mehrere Kunden verwaltet. Erstellen Sie eine Liste der betroffenen Websites, Domains, Subdomains, E-Mail-Adressen und Datenbanken. Halten Sie für jede Position fest, ob sie erhalten bleiben, umziehen oder beendet werden soll. Stimmen Sie das Ergebnis mit allen betroffenen Kunden beziehungsweise berechtigten Ansprechpartnern ab. Die EDIS-Formularseite beschreibt die Löschung der auf dem Webhost befindlichen Inhalte und E-Mail-Adressen zum Kündigungstermin. Domainregistrierungen sind getrennt zu behandeln. Sichern und übertragen Sie deshalb benötigte Daten vor der Abschaltung und prüfen Sie die Funktion am Ziel. Wenn E-Mail nach einer Kündigung ausfällt, klären Sie zunächst Vertragsstatus und technische Zuordnung. Eine deaktivierte Leistung ist nicht automatisch eine Spam-Sperre. Ob eine Reaktivierung oder Wiederherstellung möglich ist, muss für den konkreten Fall geprüft werden.Online im Kundenbereich kündigen
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Kundenbereich öffnen
Melden Sie sich an und wählen Sie das betroffene Produkt. In der Übersicht sehen Sie den jeweiligen Stand „Abgerechnet bis“.Zum Kundenbereich
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Kündigung auswählen
Klicken Sie beim gewünschten Produkt auf „Kündigung“. Das System zeigt den Termin unter Berücksichtigung der geltenden Kündigungsfrist an.
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Leistung und Termin prüfen
Kontrollieren Sie, dass der Auftrag das gewünschte Produkt betrifft, und bewahren Sie die Bestätigung mit dem konkreten Endtermin auf.
Schriftlich per Formular kündigen
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Passendes Formular herunterladen
Verwenden Sie das Formular für Domains oder für Hosting, je nachdem, welche Leistung Sie beenden möchten.Kündigungsformulare öffnen
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Ausfüllen und unterschreiben
Geben Sie die betroffenen Leistungen und den gewünschten Termin eindeutig an. Domainkündigungen müssen vom Domaininhaber, Hostingkündigungen vom Vertragsinhaber unterzeichnet werden.
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Formular übermitteln
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an fax@edis.at oder hosting@edis.at. Bewahren Sie den Eingangsnachweis auf.
Fragen zur Kündigung
Gewählten Kündigungstermin aus der Anlage übernehmen
Gewählten Kündigungstermin aus der Anlage übernehmen
Geben Sie bei einer Kündigung genau an, welche Leistung zu welchem Termin enden soll. Wenn das Formular das Ende des Leistungszeitraums nennt, bedeutet eine ergänzende Aussage wie „wird nicht mehr benutzt“ keine sofortige Löschung. Lassen Sie sich das konkrete Vertragsende bestätigen. Die Kündigung des Webhosts beendet die Domainregistrierung nicht automatisch.
Kündigung und Transferbestätigung abgleichen
Kündigung und Transferbestätigung abgleichen
Prüfen Sie, ob die Bestätigung dieselbe Aktion und dieselben Leistungen nennt wie Ihr Auftrag. Ein versendeter Auth-Code dient dem Domaintransfer und bestätigt keine Kündigung zum Laufzeitende. Auch eine Domainkündigung ist von der Kündigung des Webhosts zu unterscheiden.Wenn die Antwort nicht zu Ihrem Auftrag passt, nennen Sie die betroffenen Domains beziehungsweise Hostingprodukte und den ursprünglich gewünschten Termin. Verweisen Sie auf den bereits eingereichten Auftrag. Der tatsächliche Bearbeitungsstatus und eine nötige Korrektur müssen geklärt werden; erst eine passende Bestätigung mit konkreten Leistungen und Terminen macht den Stand nachvollziehbar.
Aktive Domainnutzung bei externen Nameservern
Aktive Domainnutzung bei externen Nameservern
Ein Wechsel zu externen Nameservern ändert zunächst die DNS-Verwaltung. Er beweist keinen Wechsel des Domainregistrars und beendet keine andere Leistung automatisch. Wenn Sie die separat bezeichnete aktive Domainnutzung kündigen möchten, lassen Sie vorher klären, welche Leistungen Ihr Vertrag umfasst und welche davon noch benötigt werden.Die Auskunft sollte ausdrücklich bestätigen, was mit Domainregistrierung, DNS, Website und E-Mail geschieht. Eine allgemeine Anleitung zur Kündigung beantwortet diese Frage nicht. Lassen Sie den konkreten Umfang und Termin bestätigen, bevor Sie eine Leistung beenden.
Frühere Kündigung und heutigen Status abgleichen
Frühere Kündigung und heutigen Status abgleichen
Ein eingereichter Auftrag ist von einer vorgemerkten oder tatsächlich ausgeführten Beendigung zu unterscheiden. Falls später eine Verlängerung oder Rechnung erscheint, lassen Sie ursprünglichen Auftrag, Registrystatus, mögliche Rücknahme und Abrechnungszeitraum abgleichen. Widersprüchliche Termine müssen geklärt werden; eine alte Bestätigung allein erklärt eine spätere Statusänderung nicht.Auch ein Dank für Ihre Kündigung oder Ihr Hinweis, dass Sie sie nun selbst im Kundenbereich vornehmen werden, bestätigt noch keinen ausgeführten Auftrag. Bewahren Sie den ursprünglichen Eingangsnachweis auf und lassen Sie sich für jede betroffene Leistung den tatsächlichen Status sowie das wirksame Enddatum nennen.
Kündigen, obwohl der Kundenbereich nicht zugänglich ist
Kündigen, obwohl der Kundenbereich nicht zugänglich ist
Wenn Sie sich nicht anmelden können oder die Leistung noch keine Kündigungsschaltfläche zeigt, nennen Sie dem Support die betroffene Domain beziehungsweise das Hostingprodukt und Ihren gewünschten Termin. Weisen Sie auf den bereits übermittelten Kündigungswunsch hin und fragen Sie nach dem vorgesehenen alternativen Einreichungs- und Prüfweg. Bewahren Sie den Eingangsnachweis auf.Lassen Sie eine offene Forderung, den Kündigungswunsch und die Wiederherstellung des Zugangs getrennt klären. Soll zusätzlich eine andere Website sofort offline gehen oder eine neue Rechnungsadresse gelten, nennen Sie jeden Teilauftrag ausdrücklich. Eine Offlineschaltung bestätigt kein Vertragsende; eine Vertragskündigung ändert nicht automatisch die Rechnungsadresse.
Eine irrtümliche Kündigung zurücknehmen
Eine irrtümliche Kündigung zurücknehmen
Nennen Sie die genaue Leistung, die weiterlaufen soll, und beziehen Sie sich auf die betreffende Kündigungsbestätigung. Lassen Sie prüfen, ob nur ein künftiges Ende vorgemerkt wurde, der Dienst bereits abgeschaltet ist oder Daten gelöscht wurden. Die Rücknahme einer Vormerkung ist nicht dasselbe wie eine Datenwiederherstellung. Bei mehreren Leistungen kann eine andere Kündigung weiterhin gewollt sein.Wenn ein Bearbeitungsschritt erst später erfolgen soll, lassen Sie den offenen Auftrag, den geplanten Termin und die anschließende Bestätigung festhalten. Eine angekündigte Kündigung ist noch keine ausgeführte Kündigung. Eine fehlende Schaltfläche oder eine ausstehende Erstabrechnung sollte nicht dazu führen, dass Ihr bereits übermittelter Wunsch als erledigt gilt.
E-Mail vor einem Providerwechsel sichern
E-Mail vor einem Providerwechsel sichern
Ein Domaintransfer überträgt keine vorhandenen E-Mails. Prüfen Sie vor der Abschaltung des bisherigen Hostings die benötigte Kapazität beim neuen Mailanbieter und planen Sie die Übernahme alter Nachrichten, Postfächer, Aliase und Weiterleitungen. Stimmen Sie den MX-Wechsel ab und testen Sie Empfang sowie Versand.Ein überfülltes Postfach oder ein Hinweis auf zusätzliche Speicherkosten ersetzt diesen Umzugsplan nicht. Lassen Sie sich den tatsächlichen Hosting-Endtermin bestätigen und sichern Sie die Daten rechtzeitig. Historische Speichergrenzen oder genannte Monatsstichtage müssen für Ihren Vertrag gesondert geprüft werden.Bitte beachten Sie auch die Kündigungsfristen und Kündigungs-Bedingungen, die Sie auf der EDIS Website unter den oben genannten Links finden.Sollten Sie Fragen oder Bedenken zur Kündigung haben, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Unklare Auswahlfelder und handschriftliche Ergänzungen
Unklare Auswahlfelder und handschriftliche Ergänzungen
Wenn ein Formular keine eindeutige Auswahl enthält oder sich Formular und Begleittext widersprechen, nennen Sie dem Support die gewünschte Aktion, betroffene Leistung und den gewünschten Termin ausdrücklich. Handschriftliche Ergänzungen und bereits eingereichte Erklärungen müssen bei der Klärung berücksichtigt werden. Lassen Sie offene Form- oder Fristfragen durch die zuständige Stelle prüfen.Dass eine Leistung nicht mehr im Kundenkonto angezeigt wird, bestätigt keine Kündigung. Bewahren Sie Ihren Eingangsnachweis auf und lassen Sie den tatsächlichen Vertragsstatus sowie das konkrete Enddatum bestätigen.Die EDIS-Formularseite nennt für Domains und Webhosting grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen vor Ablauf des Leistungszeitraums. Maßgeblich für Ihren Auftrag sind die betroffene Leistung, Ihr Vertrag und die zuständige Prüfung etwaiger Einwände. Lassen Sie den konkreten Endtermin bestätigen.
